4.000 € „geschenktes Geld“ für BAFA-Unternehmensberatung in Zeiten der Corona-Krise:
Jede Krise bedeutet eine neue Chance – sagte Martin Luther King (link). Ich chinesischen Alphabet hat Krise und Chance sogar das gleiche Schriftzeichen – dort ist man sich dieser Doppelbedeutung also sehr bewusst. Müssen wir das noch lernen – insbesondere wir Deutschen?Eine professionelle und kompetente Beratung kann jedem Unternehmen in der derzeitige Corona-Krise helfen. Zumal diese Beratung bis zu einem Betrag von 4.000 Euro jetzt komplett kostenfrei in Anspruch genommen werden kann. Dies ist quasi „geschenktes Geld“ vom Staat mit dem Zweck der raschen Anpassung von möglichst vielen Unternehmen an die gegenwärtige Ausnahmesituation. Möglich wird dies durch eine aktuelle Anpassung eines speziellen Förderprogramms der BAFA.
Die Unternehmensberatung für Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurde bisher über das Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows durch Zuschüsse gefördert. Lediglich einen Eigenanteil von 20 % bis 50 % der Beratungskosten mussten die beratenen Unternehmen bisher tragen.
Diese Regelung wurde nun aufgrund der Corona-Krise angepasst und erheblich verbessert, denn gerade Freiberufler und kleine Unternehmen sind von ihr sehr stark betroffen. Dies hat das BAFA zum Anlass genommen, die Förderrichtlinien zu ändern und damit durch die entsprechende Beratung die Chance erkannt werden kann, die in der gegenwärtigen Situation liegt.
Konkret bedeutet dies, dass die Leistungen eines bei der BAFA akkreditierten Beraters von ab sofort kostenfrei in Anspruch genommen werden können. Ihr müsst keinen Eigenanteil an der Beratung tragen – die Beratung wird komplett bezuschusst.
Die neuen Inhalte und Ergänzungen für betroffene Unternehmen umfassen folgende Änderungen:
- Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden. Die Unternehmen und Freiberufler müssen wie auch in der weiterhin gültigen Rahmenrichtlinie bestimmt, die Bedingungen der KMU- sowie die der De-minimis-Regelung erfüllen. – Die konkreten Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf den Antragsteller und insbesondere die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen sind vom Beratungsunternehmen im Beratungsbericht nachvollziehbar darzustellen.
- Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen. Dementsprechend wird kein Bestätigungsschreiben eines Regionalpartners im Rahmen des Verwendungsnachweises benötigt. Ein freiwilliges Gespräch mit dem Regionalpartner kann dennoch nützlich sein, da diese ebenfalls umfangreiche Unterstützung für betroffene Unternehmen anbieten.
- Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung). Zu den Beratungskosten zählen neben dem Honorar auch die Reisekosten sowie Auslagen des Beraters.
- Die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist (wie auch über die 4.000 Euro hinausgehenden Rechnungs-beträge) vom Unternehmen zu tragen. Die jeweiligen Regelungen zur Berechnung und Zahlung der Umsatzsteuer sind zu beachten.
- Dies gilt ebenfalls für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen.
- Ein Stunden- oder Tagessatz für beanspruchte Beratungsleistungen ist nicht vorgegeben. (link)
Nutzen Sie also diese Krise als Chance und holen sich nicht nur 4.000 € „geschenktes Geld“ von der BAFA, sondern vor allem eine kompetente und professionelle Beratung, mit deren Hilfe Sie Ihr Unternehmen – auch als Freiberufler oder Solo-Selbständiger – neu aufstellen und für die Zukunft erfolgreich ausrichten können!
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