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Ratgeber Soforthilfe Corona

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

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Sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen dringend einen Kredit? Dann nutzen Sie die KfW-Corona-Hilfe „Kredite für Unternehmen“!

Dann können Sie ab sofort bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierig­keiten waren. 

KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind 

KfW-Unternehmerkredit  

Wenn Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. (Für große Unternehmen bis zu 80 %, für kleine und mittlere Unternehmen bis zu
90 %). Sie können bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Die Begrenzung des Kredits liegt bei 25 % des Jahresumsatzes 2019, oder das doppelte der Gehaltskosten 2019, oder dem aktuellen Bedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen (bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen), oder 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro. 

Antragsformulare zum KfW-Unternehmerkredit finden Sie hier:

  1. Einwilligung für Anfragen, z. B. für eine SCHUFA-Auskunft HIER
  2. Vereinfachte Selbsterklärung KMU „HIER  
  3. Selbsterklärung KMU ((Anlage 3-5) mit Merkblatt KMU-Definition „HIER 
  4. „De-Minimis“-Erklärung „HIER 
  5. Ergänzende Angaben Sondermaßnahme „HIER

KfW-Kredite für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind

ERP-Gründerkredit – Universell  

Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. 2 Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Dabei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. (Für große Unternehmen bis zu 80 %, für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 %). Sie können bis zu 1 Mrd. Euro beantragen.  

Die Begrenzung des Kredits liegt bei 25 % des Jahresumsatzes 2019, oder das doppelte der Gehaltskosten 2019, oder dem aktuellen Bedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen (bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen), oder 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro. 

Weniger als 3 Jahre am Markt? 

Auch Unternehmen, die weniger als 3 Jahre am Markt aktiv sind, können einen ERP-Gründerkredit – Universell für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Voraussetzung: Ihre Bank oder Sparkasse trägt das volle Risiko. 

Hinweis: Eine Alternative kann der ERP-Gründerkredit – Startgeld sein. Mit diesem Kredit erhalten Sie bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel – mit bis zu 80 % Risikoübernahme durch die KfW. 

Informationen des BMWi zur Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige finden Sie „HIER 

KfW-Sonderprogramm – Konsortialfinanzierungen ab 25 Mio. Euro 

Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung  

Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen und übernimmt hierzu die KfW bis zu 80% des Risikos, jedoch maximal 50% der Risiken der Gesamtverschuldung.  

Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Mio. Euro und ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019, oder das doppelte der Lohnkosten von 2019, oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate. 

Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Banken von der KfW refinanziert werden. 

Wenn Sie eine Kreditbürgschaft nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an die Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes. 

Ergänzende Maßnahmen der Bundesregierung sind derzeit in Arbeit. Wir informieren Sie schnellst­möglich. Nutzen Sie die KfW-Corona-Hilfe „Kredite für Unternehmen“!

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